01 Dieser Betrieb ist nach deutschem Handwerksrecht ein Meisterbetrieb, der somit auch verpflichtet und berechtigt ist, meisterliche Tätigkeiten auszuführen. Somit erklären wir hiermit, dass wir für unsere Arbeit garantieren, aber nur dann, wenn die Arbeiten von uns durchgeführt wurden und unsere Materialien in deren Verarbeitung benutzt wurden. Eine Garantie für Bodenbefestigungen (Schuhsohlen kleben) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
02 Bei Reklamationen ist nachzuweisen, dass Reparaturen unsererseits ausgeführt wurden durch entsprechende Belege wie zum Beispiel Quittungen und andere. Reklamationen sind innerhalb von 7 Werktagen anzuzeigen. Der Anspruch erlischt sofort, wenn an Schuhwaren innerhalb dieser Zeit anderweitige Reparaturen vorgenommen wurden, oder es nicht einwandfrei nachzuweisen ist, dass Schuhwaren von uns repariert oder verwendet wurden.
03 Der Auftraggeber/Kunde akzeptiert hiermit die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Auftrag, den er uns gab. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Auftragsgebers.
04 Der Betrieb behält sich vor, Materialien selbst auszusuchen und nur diese zu verwenden. Angebote vom Kunden, seine Materialien zu verwenden oder von Drittanbietern lehnen wir ab.
05 Infolge von äußerlichen Einflüssen im Ladengeschäft wie Feuer, Wasser und Vandalismus-Schäden ist dem ausführenden Betrieb, also uns per Quittungsbeleg der Neupreis der Schuhwaren nachzuweisen, dass der Zeitwert der Schuhwaren ersetzt werden kann.
06 Lieferung und Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Sollten wir in Lieferverzug geraten, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist von 4 Wochen zu setzen, bevor er von seinem Recht des BGB Gebrauch machen kann.
07 Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage des Abholschein. Ohne Abholschein erfolgt die Ausgabe gegen Gebühr und Aufnahme der Personalien.